Im ganzen Kanton Luzern gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen.
Auf Grund dieser Situation ist die Benützung der Feuerstellen auf dem Themenspielplatz aktuell nicht gestattet (Abstand zum Wald ist zu gering). Brennholz wird bis auf weiteres nicht aufgefüllt. Die Benützung der Spielgeräte inkl. Sand- Wasserspielplatz ist weiterhin möglich und gestattet.
